FAI Sportlizenzen
Luftsportler, die an FAI-Wettbewerben teilnehmen möchten oder Rekordversuche planen, brauchen eine FAI-Sportlizenz. Diese für ein Jahr gültigen Lizenzen werden von den nationalen Aeroclubs, also auch dem Deutschen Aero Club e.V., ausgestellt. Eine Lizenz für das nächste Jahr wird frühestens am 1. Oktober ausgestellt.
FAI-Sportlizenzen können alle Luftsportler erhalten, die über ihre Vereine Mitglied in den DAeC-Organisationen sind. Spezielle Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Das Formular für den Antrag liegt im Downloadbereich (Allgemeines) auf der DAeC Webseite.
Der vom Sportler ausgefüllte Antrag wird beim zuständigen DAeC-Landesverband oder Verband mit besonderer Aufgabenstellung eingereicht. Von dort gelangt der Antrag in die Bundesgeschäftsstelle (BGSt) des DAeC. Die Lizenz wird ausgestellt und direkt an den Antragsteller geschickt.
Die Gebühr von 5,70 Euro wird per Einzugsermächtigung, Verrechnungsscheck oder Überweisung beglichen. Üblicherweise dauert die Bearbeitung in der BGSt eine Woche.
Die FAI-Sportlizenzen ersetzen nicht die gesetzlich verlangten Berechtigungen. Sie werden von Ausrichtern von Wettbewerben und zur Anmeldung von Rekorden bei der FAI als Nachweis für die Mitgliedschaft in einem nationalen Aeroclub verlangt.
P. Kroening, 22. Aug. 2005