FLARM in Deutschland zulässig (RegTP Dez. 05)
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Viele haben es sicher schon gelesen: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat in einem Schreiben an Flarm technology die Zulässigkeit von FLARM zum Gebrauch in der Luft erklärt. Für die Nutzung des Gerätes ist keine Funkkonzession nötig, da es im SRD Band betrieben wird. Damit stehen einer weiteren Verbreitung in Deutschland keine rechtlichen Hindernisse mehr im Weg. In Deutschland wird FLARM auf derselben Frequenz operieren wie in anderen Ländern Europas. Mit der Zulassung in Deutschland werden bislang konditionale Bestellungen nun wirksam. |
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Daß in Deutschland kein Frequenzwechsel notwendig wird, hat einen entscheidenden Vorteil: Die Geräte sind ohne Einschränkungen sofort überall da kompatibel, wo sie bisher eingesetzt werden: Ab dem Frühjahr 2005 werden in der Schweiz und in Österreich je über 80% der Segelflugzeuge mit FLARM fliegen. In Deutschland sind es schon ein halbes Tausend Geräte.
Warum FLARM ?
19 Prozent aller tödlichen Segelflug-Unfälle passieren in Deutschland durch Zusammenstöße im Flug. Um Kollisionen zu vermeiden hat der Schweizer Verein Flarm technology ein Warngerät entwickelt. Das Kollisionswarngerät FLARM unterstützt den Segelflugpiloten bei der Luftraumbeobachtung, indem es ihn akustisch und optisch vor der gefährlichen Annährung mit anderen mit FLARM ausgerüsteten Flugobjekten und Kabeln warnt.
Weitere Informationen: www.flarm.com
Tie, 20.1.2004
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