ICAO-Sprachtest
Ab dem 5. März 2008 ist die Forderung der ICAO in Kraft, nach der deutsche Piloten bei Flügen ins nicht-deutschsprachige Ausland ihre englischen Sprachkenntnisse nachweisen müssen. Die deutschen Behörden werden diesen Nachweis voraussichtlich ab Mai 2008 fordern.
Die Nachweispflicht gilt für Piloten von Flugzeugen und Hubschraubern. Inhaber von PPL-A, die nur die Klassenberechtigung RMS eingetragen haben (ohne SEP) sowie die Inhaber einer Segelfluglizenz brauchen nach dem aktuellen Entwurf keine Sprachkompetenz nachzuweisen.
Weitere Infos beim DAeC unter http://www.daec.de/aktuell/2008/02/ICAO_Sprachlevel_4.php