Tempelhof bleibt Flughafen -Volksbegehren
Der Landesabstimmungsleiter teilt mit:
Am Freitag, dem 28. September 2007, erscheint im Amtsblatt für Berlin eine Bekanntmachung mit Informationen zum Volksbegehren "Tempelhof bleibt Verkehrsflughafen!".
Die Zustimmung zum Volksbegehren erfolgt durch Eintragung in Unterschriftsbögen in Auslegungsstellen. Die Eintragungsfrist beginnt am Montag, dem 15. Oktober 2007, und endet am Donnerstag, dem 14. Februar 2008.
Stimmberechtigt ist, wer am Tag der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt ist. Jede stimmberechtigte Person darf in einer Auslegungsstelle ihrer Wahl nach Vorlage eines mit einem Lichtbild versehenen Ausweises die Eintragung vornehmen.
Die Zustimmung zum Volksbegehren kann auch brieflich gegeben werden, sofern während der gesamten Auslegungszeit keine Möglichkeit besteht, eine Auslegungsstelle persönlich aufzusuchen.
Insgesamt wurden 52 Auslegungsstellen eingerichtet und zwar vor allem in den Berliner Bürgerämtern. Die Auslegungsstellen sind montags, mittwochs und freitags von 8 bis 15 Uhr und dienstags und donnerstags von 11 bis 18 Uhr geöffnet.
Die Anschriften aller Auslegungsstellen sowie weitere Informationen zum Volksbegehren sind in dieser Bekanntmachung im Amtsblatt und zusätzlich im Internet veröffentlicht unter:
http://www.wahlen-berlin.de
http://www.flughafen-berlin-tempelhof.de
ICAT Interessengemeinschaft City Airport Tempelhof e.V.
Flughafen Tempelhof A1 Turm 6
12101 Berlin
Tel 030-6951-3317
Fax 030-6951-3794
www.icat.de
07. Okt. 2007, Tie
