TKG/EMVG: Musterwiderspruch
Wegen der EMV-Beiträge und der Frequenznutzungsbeiträge nach TKG gibt es etwas Verwirrung, da der DAeC dazu mehrere Informationen unabhängig voneinander veröffentlicht hat, die inhaltlich nicht aufeinander Bezug nehmen. Beide rufen unabhängig voneinander dazu auf, Widerspruch gegen die jeweiligen Bescheide einzulegen.
Bei vielen Mitgliedern (zumindest in Berlin) ist nur eine der Empfehlungen, Widerspruch einzulegen, angekommen. Dies hat dazu geführt, dass gegen die Bescheide entweder nur wegen der EMV-Beiträge oder nur wegen der Frequenznutzungsbeiträge Widersprüche eingelegt worden sind.
Natalie Lübben hatte darauf in der e-mail am 31. Januar aufmerksam gemacht und Frau Kröning vom DAeC, die die Information zu den (TKG-) Frequenznutzungsbeiträgen verteilt hatte, gebeten, einen einheitlichen Musterwiderspruch entwickeln und auf der Website veröffentlichen zu lassen, der sich sowohl gegen die EMV- als auch gegen die Frequenznutzungsbeiträge richtet. Obwohl der DAeC Rechtsanwälte beauftragt hat, die dies sicher schnellstens erledigen könnten, erfolgte bis heute [13.Feb.] keine Reaktion darauf.
Hier der von Natalie Lübben bearbeitete Musterwiderspruch (MS-Word, 22k), der beide Widersprüche in sich vereint.
Achtung: Widerspruchsfrist ist 1 Monat!
Tie, 13.2.2005