DFS- & BW-Zuständigkeitsbereiche
Militärische Anflugkontrollstellen liegen gemäß Paragraf 30 (2) Luftverkehrsgesetz in der Zuständigkeit der Bundeswehr. Die Deutsche Flugsicherung und die Bundeswehr haben vereinbart, dass die örtlichen militärischen Flugsicherungsstellen die Aufgaben des Fluginformationsdienstes (FIS) übernehmen können. http://www.daec.de/aktuell/2008/03/DFS_Bundeswehr.php
Weitergehende Infos beim DAeC unter http://www.daec.de/aktuell/2008/03/DFS_Bundeswehr.php