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Aussetzung Part M

Part M voraussichtlich bis 31.3.2009 ausgesetzt

Veröffentlichung in Abstimmung mit dem BMVBS:

Die Bundesrepublik Deutschland (BMVBS) wird der EASA und der Europäischen Kommission mit den üblichen Verfahren mitteilen, dass Deutschland die Anwendung des jetzt rechtskräftigen Part M für die nichtgewerbliche Luftfahrt bis zum 31.03.2009 aussetzen wird.

Das LBA wird vom BMVBS gebeten - wegen der Kürze der Zeit ist eine NfL nicht mehr möglich – ein Rundschreiben zu verfassen und zu veröffentlichen, in dem die Einzelheiten der Anwendung des nationalen Rechts bis zu diesem Zeitpunkt erläutert werden. Prinzipiell kann davon ausgegangen werden, dass alle nationalen Anerkennungen und Verfahren weiterhin angewandt werden können.

Dem Ministerium ist durchaus bewusst, dass der Zeitrahmen für die Betroffenen sehr eng gefasst ist, die Aussetzung sei jedoch für eine sinnvolle Einführung der geplanten Änderungen des Part M notwendig.


Quelle: DAeC-Newsletter 15/2008 vom 19.9.2008, Tie
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