NFL 1-1170-17 Luftfahrtveranstaltungen
Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder zur Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen nach § 24 Luftverkehrsgesetz (Luftfahrtveranstaltungen)
- Öffentliche Veranstaltungen müssen spätestens 8 Wochen vorher beantragt worden sein
- Nichtöffentliche Veranstaltungen müssen spätestens 2 Tage vorher gemeldet worden sein
Das betrifft also zum Beispiel einen "Tag der offenen Tür". Ein Beispiel für eine nicht öffentliche Veranstaltung wäre ein Vereinsinterner Kunstflugwettbewerb.
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